Häufig gestellte Fragen

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Fragen unserer Mieter

Fragen zur Abrechnung/Miete

Ich habe meine Miete/Umlagenabrechnung nicht bezahlt. Was passiert?

Falls Sie die Miete oder Umlagenabrechnung nicht bezahlen können und sich nicht selbst bzw. nach unserer Aufforderung bei uns melden, zieht dies gerichtliche Konsequenzen nach sich. Dies ist mit Kosten und Unannehmlichkeiten für den Mieter verbunden. Sofern Sie sich melden, werden wir Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie dieses Problem für beide Seiten einvernehmlich gelöst werden kann, z. B. in Form einer Rückzahlung in monatlichen Raten. Oder aber einvernehmlich gelöst werden kann, z. B. die Kontakt zu entsprechenden Institutionen her, sodass alle Möglichkeiten zur Lösung des Problems ausgeschöpft werden können. Sollten Sie diese Möglichkeiten nicht nutzen, wird dies letztendlich zu einem gerichtlichen Verfahren und im schlimmsten Fall zum Verlust der Wohnung führen.

An die Abfallwirtschaft Pforzheim bezahle ich jährlich Gebühren, warum berechnet mir die STADTBAU in der Umlagenabrechnung ebenfalls Kosten für die Müllentsorgung?

Die Stadt Pforzheim verlangt von jedem Nutzer eine Grundgebühr, die sich pro Jahr auf 72 Euro beläuft. Daher erhalten Sie direkt von der Abfallwirtschaft Pforzheim einen Gebührenbescheid, wenn Sie Mieter werden. Die Kosten für die tatsächlichen Leerungen werden über die Umlagenabrechnung der STADTBAU umgelegt (Leistungsgebühr).

Wie setzt sich meine Miete zusammen?

Zur Miete gehören die Grundmiete sowie die Betriebskosten und Heizkosten. Die Grundmiete ist der Betrag, den Sie für die Überlassung der Wohnung bezahlen. Betriebskosten spiegeln die Kosten wider, die durch den laufenden Betrieb des Hauses oder der Wohnung entstehen. Darin enthalten sind z. B. Kosten für die Müllentsorgung. Je nach Art der Heizung fallen zudem Heiz- und Warmwasserkosten an. Diese werden jährlich verbrauchsabhängig abgerechnet. Details hierzu sind im Mietvertrag geregelt.

Wann erhalte ich meine Nebenkostenabrechnung?

Die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres geht Ihnen im Laufe dieses Jahres zu. Hierbei sind wir jedoch auf den Eingang aller Rechnungen des Vorjahres angewiesen. Gemäß der Rechtsprechung haben wir die Möglichkeit, Ihnen die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres bis spätestens 31.12. des laufenden Jahres zukommen zu lassen.

Ich kann meine Nachzahlung nicht in einem Betrag zahlen. Was soll ich tun?

Bitte wenden Sie sich umgehend an Ihre/n Ansprechpartner/in, um zu prüfen, ob eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen werden kann.

Meine Bankverbindung hat sich geändert.

Hier können Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Warum erhöht sich meine Vorauszahlung, obwohl ich in der Abrechnung ein Guthaben habe?

Die neuen Vorauszahlungen ergeben sich aus den abgerechneten Gesamtkosten zuzüglich bereits erkennbarer Preissteigerungen für das folgende Jahr. Der angepasste Betrag der Vorauszahlungen soll letztendlich auch für den nächsten Abrechnungszeitraum kostendeckend sein und somit eventuelle Nachzahlungen verhindern bzw. verringern.

Kann ich meine Vorauszahlungen verringern oder erhöhen?

Eine Erhöhung der Vorauszahlung ist jederzeit möglich. Bei einer Verringerung der Vorauszahlung werden wir den Anpassungswunsch prüfen. Bitte bedenken Sie, dass sich bei einer Reduzierung der Vorauszahlung bei der nächsten Abrechnung ein hoher Nachzahlungsbetrag ergeben kann.

Wann erfolgt die Betriebskostenabrechnung nach meinem Auszug?

Die Abrechnung erfolgt ganz regulär; für den Auszug gibt es keine gesonderte Zwischenabrechnung. Dabei werden Ihre Betriebskosten anteilig berechnet. Sie erhalten also nur eine Abrechnung für die Dauer der Mietzeit. Damit Sie die Abrechnung erhalten können, benötigen wir Ihre neue Adresse.

Fragen zur Wohnung

Was muss ich tun, wenn sich die Personenanzahl während der Mieterzeit ändert?

Sämtliche Änderungen teilen Sie uns bitte schnellstmöglich hierüber mit. Bitte beachten Sie, dass Sie sich in vielen Fällen vor der Veränderung die schriftliche Genehmigung der STADTBAU einholen müssen, z. B. wenn Sie Ihre(n) Lebensgefährtin/en in Ihre Wohnung aufnehmen, möchten.

Was kann ich tun, wenn mein Nachbar zu laut ist?

Ein freundliches Gespräch unter Nachbarn wirkt oft Wunder. Deshalb empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem Nachbarn zunächst das persönliche Gespräch zu suchen. Sollte auf diese Weise keine Verständigung und Einigung möglich sein, müssen Sie beweisen können, dass Ihre Beschuldigungen zu Recht bestehen. Ansonsten lassen sich Ihre Interessen kaum durchsetzen.
Aus mietrechtlichen Gründen kann sich die STADTBAU immer nur dann in diese Angelegenheiten einschalten, wenn uns der schriftliche Beweis erbracht wird, dass es sich aktuell und tatsächlich um rechtliche Störungen des Hausfriedens handelt, die mit Zeugenaussagen belegt werden müssen.
Hierzu können Sie gerne unser Formular Lärmprotokoll nutzen. Selbstverständlich behandeln wir alle Informationen streng vertraulich.

Wie melde ich Schäden?

Schäden können Sie hier direkt online melden.

Ich habe beschlagene Fensterscheiben (innen)/feuchte Stellen.

Insbesondere in den kälteren Monaten kann es durch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten zu Problemen kommen. Die Feuchtigkeit kommt in der Regel von innen und schlägt sich dann an den kalten Fensterscheiben nieder. Durch den Atem der Bewohner, sowie vom Kochen, Duschen und Wäschetrocknen entsteht diese Feuchtigkeit. Das sind in einer Wohnung je nach Personenzahl 10 bis 30 Liter am Tag!

Bewusstes Lüften hilft: Lüften durch gekippte Fenster im Winter ist absolut falsch. Richtig ist regelmäßiges Stoßlüften bei geöffneten Fenstern, mindestens dreimal täglich für fünf bis zehn Minuten. Öffnen Sie beim Lüften gegenüberliegende Fenster und schaffen Sie damit „Durchzug“.

Sinnvolles Heizen: Beheizen Sie die Wohnung gleichmäßig, bei Wohnräumen sind 21° C optimal, Schlafräume vertragen 16 bis 18° C. Beheizen Sie auch wenig genutzte Räume ausreichend und senken Sie die Heizung im Winter während der Nacht nicht zu sehr ab.

Luftzirkulation optimieren: Rücken Sie Ihre Möbel mindestens 5 bis 7 cm von der Außenwand ab und hängen Sie keine langen Vorhänge an die Fenster.

Ich habe Schimmel entdeckt. Was ist zu tun?

Informieren Sie unsere technische Abteilung. Wir werden einen Ortstermin mit Ihnen vereinbaren, damit die Ursachen untersucht werden können, auch unter Berücksichtigung Ihrer Heizungs- und Lüftungsgewohnheiten.

In der Wohnung bzw. im Gebäude ist ein Schaden bzw. Problem an einer technischen Einrichtung (Fenster, Wasserhahn etc.) aufgetreten. Was soll ich tun?

Bitte melden Sie den Schaden umgehend möglichst detailliert unserer technischen Abteilung oder Ihrem/Ihrer Hausmeister/in. Verwenden Sie hierzu unser Schadensformular oder rufen Sie uns an. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier. Bitte wenden Sie sich nur in äußersten Notfällen an die ausgehängten Notdienste. Gerne können Sie uns den Schaden auch mittels eines Fotos melden.

Darf ich am Balkon/Gebäude eine Satellitenschüssel anbringen?

Nach den Regelungen unseres Mietvertrages bzw. der Hausordnung dürfen solche Anlagen ohne die Zustimmung der STADTBAU nicht installiert werden. Da der überwiegende Teil unserer Wohnungen durch den Kabelnetzbetreiber unitymedia GmbH mit entsprechenden Fernsehangeboten versorgt und betreut wird, ist die Anbringung von privaten Satellitenanlagen dort weder notwendig noch gestattet. Durch das umfangreiche Angebot von unitymedia wird auch dem Recht auf Informationsfreiheit Rechnung getragen, denn hierdurch besteht auch für den Mieter mit Migrationshintergrund die Möglichkeit, mittels eines Decoders Programme aus dem Heimatland zu empfangen.

Ich habe mich aus meiner Wohnung ausgesperrt bzw. den Schlüssel stecken lassen. Wen rufe ich an?

Wer sich ausgesperrt hat, sollte sich an einen Schlüsseldienst wenden, da wir für Wohnungstüren keine Reserveschlüssel behalten dürfen. Wir empfehlen Ihnen daher, eventuell einen Wohnungsschlüssel bei einer Person Ihres Vertrauens zu hinterlegen.

Schlüsseldienst: Express Schlüsseldienst, Wilhelm-Becker-Str. 15, 75179 Pforzheim, Telefon: 07231 358443, Handy: 0177 3117200 oder 0171 3789923.

Ich habe eine Störung am Kabelfernsehen. Wer hilft mir?

Sollte eine Störung am Kabelfernsehen auftreten, wenden Sie sich bitte an die Firma Unitymedia unter der Service-Nummer 0711 54 888150 oder 01806 888150 und melden Sie die Art der Störung mit dem Hinweis, dass die STADTBAU einen Entstörungsvertrag mit Unitymedia abgeschlossen hat.

Mein Rauchwarnmelder piepst. Woran liegt das bzw. was muss ich tun?

Alarmsignale können viele verschiedene Gründe haben. Entweder es brennt tatsächlich und der Rauchwarnmelder hat dies erkannt oder es handelt sich um Fehl- und Störalarme. Zunächst ist es immer ratsam, den Alarm auszuschalten, indem Sie auf die Unterseite des Rauchwarnmelders drücken, falls es keinen tatsächlichen Brand gibt. Wir bitten Sie, hierzu die Gebrauchsanleitung zu lesen. Ebenso sollten Sie sich bei der Firma Pyrexx und bei der STADTBAU melden, damit die Ursache der Fehlfunktion festgestellt werden kann. Telefonnummer: 030 74 74 74 74 .

Wie kündige ich meine Wohnung?

Eine Wohnungskündigung (ein Kündigungsformular finden Sie hier) ist schriftlich, mit eigenhändiger Originalunterschrift (kein Fax oder E-Mail) aller Mieter, bei unserer Gesellschaft einzureichen (persönlich oder per Post). Die Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag. Sie richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Ich habe einen Schaden bereits angezeigt, jedoch hat sich bisher niemand bei mir gemeldet. Was soll ich tun?

Die von uns beauftragten Firmen sind angewiesen, sich innerhalb von drei Tagen mit Ihnen in Verbindung zu setzen, um einen Termin zu vereinbaren. Sollte sich bei Ihnen niemand gemeldet haben, wenden Sie sich bitte an unsere technische Abteilung.

Welcher Hausmeister ist für mein Haus zuständig?

Die Kontaktdaten Ihrer/Ihres Hausmeisterin/Hausmeisters finden Sie am Hausaushang im Treppenhaus oder hier.

Darf ich einen Schuhschrank im Treppenhaus aufstellen?

Flure, Treppen und Treppenabsätze, Eingänge sowie Außenflächen sind Gemeinschaftsflächen. Das Abstellen persönlicher Gegenstände ist hier nicht erlaubt. Dabei geht es nicht allein um Ordnungsliebe: Die Gemeinschaftsflächen sind in der Regel auch Flucht- und Rettungswege, die im Ernstfall für Helfer und Bewohner sicher passierbar sein müssen. Deshalb dürfen hier keine Möbel, Schuhe, Fahrräder, Blumentöpfe oder Sportgeräte den Weg versperren. Müllabfälle, Sperrgut oder Baumaterialien dürfen nicht zwischengelagert werden.

Ich glaube, meine Wasseruhr funktioniert nicht. Was soll ich tun?

Es werden immer geeichte Wasseruhren eingebaut. Diese Uhren werden alle fünf Jahre durch neue, geeichte Uhren ersetzt. Trotzdem können Uhren defekt sein und der Verbrauch dann falsch ermittelt werden. Wenn Sie der Meinung sind, Ihre Wasseruhr ermittelt den Verbrauch falsch, gibt es einen einfachen Weg, das zu prüfen: Notieren Sie den Zählerstand und füllen dann einen 10-Liter-Eimer. Prüfen Sie anschließend Ihre Wasseruhr. Wenn der Zählerstand um etwa 0,01 m³ gestiegen ist, funktioniert Ihr Zähler einwandfrei. Dies ist nicht der Fall und die Zahl weicht erheblich von der angegebenen ab? Dann wenden Sie sich an uns.

An wenn wende ich mich im Notfall außerhalb der Geschäftszeiten?

Stadtwerke Pforzheim: Serviceline 0800 797393939 montags bis freitags von 07:30 bis 18:00 Uhr, Kundenzentrum Werderstraße 38 geöffnet Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:30-17:00 Uhr, Donnerstag von 08:30-18:00 Uhr; Techem Niederlassung Karlsruhe 0721 66304400; Firma Pyrexx Serviceline; Abfallwirtschaft Pforzheim 07231/39714141.

Fragen zum Mietvertrag

Welche Versicherungen sollte ich abschließen?

Wir empfehlen Ihnen, eine Hausratversicherung sowie eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Nähere Informationen finden Sie hier: Merkblatt-Versicherungen.

Was passiert, wenn ein verstorbener Mieter nicht alleiniger Vertragspartner war?

Das Mietverhältnis wird mit dem weiteren Vertragspartner unverändert fortgesetzt. Bitte reichen Sie uns eine Kopie der Sterbeurkunde ein, gerne per E-Mail an: info@stadtbau-pforzheim.de.

Ihre Fragen wurden nicht beantwortet?
Dann rufen Sie uns doch gerne an!
Telefon 07231 13998-0

Fragen unserer Interessenten

Fragen Mietinteressenten

Warum muss ich meine persönlichen Daten angeben?

Für uns ist es wichtig, Sie so gut es geht kennenzulernen, damit wir Ihnen die ideale Wohnung anbieten können. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Welche Wohnungen sind aktuell frei?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Internet nicht alle freien Wohnungen anbieten können. Wohnungsangebote erhalten Sie von uns erst, nachdem Sie unseren Bewerberbogen ausgefüllt haben.

Weshalb muss ich für eine Anfrage einen Bewerberbogen ausfüllen?

Bei der Vergabe unserer Wohnungen ist es für uns wichtig, Sie so gut es geht kennenzulernen, um Ihnen die für Sie passende Immobilie anbieten zu können. Je detaillierter uns Ihr Bewerberbogen vorliegt, umso besser können wir ermitteln, welches Angebot bestmöglich zu Ihnen passt.

Welche Rufnummern sind für mich als Mieter wichtig?

Stadtwerke Pforzheim: Serviceline 07231 13998-0 montags bis freitags von 07:30 bis 18:00 Uhr; Kundenzentrum Werderstraße 38,  Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08:30 bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 08:30 bis 18:00 Uhr; Techem Niederlassung Karlsruhe 0721 66304400; Firma Pyrexx Serviceline; Abfallwirtschaft Pforzheim 07231 39714141.

Wie kann ich bei der STADTBAU eine Wohnung anmieten und welche Unterlagen sind hierfür erforderlich?

Sie können sich unverbindlich und kostenfrei für eine Mietwohnung vormerken lassen. Hierfür füllen Sie bitte unseren Online-Bewerberbogen aus. Gerne können Sie diese auch persönlich zu unseren Öffnungszeiten tun. Neben dem ausgefüllten Bewerberbogen benötigen wir von Ihnen einen aktuellen Einkommensnachweis sowie, sofern vorhanden, einen aktuellen Wohnberechtigungsschein.

 

Was ist ein Wohnberechtigungsschein und wie kann ich diesen beantragen?

Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie zum Bezug von öffentlich geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen). Dieser kann in Pforzheim beim Jugend- und Sozialamt, Amt für Wohnungswesen, Zehnthofstr. 10-12, Zimmer 505 beantragt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Muss ich bei der STADTBAU eine Mietkaution hinterlegen?

Bei der STADTBAU bezahlen Sie keine Kaution oder Provision.

Muss ich bei der STADTBAU eine Provision bezahlen?

Bei der STADTBAU bezahlen Sie keine Provision.

Wie und wann zahle ich bei der STADTBAU meine Miete?

Ihre Miete ist gemäß §2 Ihres Mietvertrages bis zum dritten Werktag eines Monats fällig. Wir ziehen Ihre Miete automatisch ein. Hier geht es zum Sepa-Lastschriftmandat.

Ich habe im Internet kein Wohnungsangebot gefunden. Hat die STADTBAU dann tatsächlich keine freien Wohnung?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle leider nicht alle verfügbaren Objekte veröffentlichen können. Die Vergabe einer Mietwohnung erfolgt nach einem standardisierten Verfahren. Um bei den neuesten Mietangeboten berücksichtigt zu werden, lohnt es sich, unseren Bewerberbogen auszufüllen. Je detaillierter uns dieser vorliegt, umso schneller erhalten Sie passende Angebote.

Ich sehe leere Fenster in den Gebäuden der STADTBAU. Warum werden mir diese Wohnungen nicht angeboten?

Wir sind immer bemüht, unseren Gebäudebestand auf einem technisch und energetisch zeitgemäßen Stand zu halten. Daher können immer wieder Wohnungen nicht vermietet werden, da sie saniert oder modernisiert werden. In unserer Vermietungsabteilung werden Ihnen nur Wohnungen angeboten, die auch tatsächlich sofort vermietbar sind bzw. deren Instandhaltungsende bekannt ist.

Ich habe eine Wohnung angeboten bekommen/besichtigt, erhalte aber keinen Mietvertrag.

Die Vergabe der Wohnung richtet sich auch nach Wartezeit, sozialer Bedürftigkeit sowie familiengerechter Belegung.

Kann ich bei der STADTBAU auch Garagen oder Stellplätze für mein Auto mieten?

Die STADTBAU hat auch Stellplätze und Garagen in ihrem Bestand, die Sie gerne mieten können. Hier kommen Sie zum Antragsformular.

Wie schnell bekomme ich ein Wohnungsangebot ?

Wir erhalten täglich Anfragen von Wohnungssuchenden, die alle unterschiedliche Wünsche/Anforderungen haben. Wie lange es dauert bis Sie ein Wohnungsangebot erhalten, ist also von vielen Faktoren abhängig. Deshalb ist es für uns schwer zu sagen, wann wir Ihnen ein Angebot unterbreiten können.

Hat die STADTBAU auch Wohnungen außerhalb von Pforzheim?

Nein. Wir haben ausschließlich Wohnungen in Pforzheim, allerdings verteilt auf das gesamte Stadtgebiet.

Fragen Kaufinteressenten

Warum muss ich meine persönlichen Daten angeben?

Für uns ist es wichtig, Sie so gut es geht kennenzulernen, damit wir Ihnen die ideale Wohnung anbieten können. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Muss ich bei der STADTBAU eine Provision bezahlen?

Bei der STADTBAU bezahlen Sie keine Provision.

Wie hoch sind die Nebenkosten beim Immobilienkauf?

Die Grunderwerbsteuer beträgt in Baden-Württemberg derzeit 5 % vom Kaufpreis. Die weiteren Kosten belaufen sich auf ca. 1,5 % des Kaufpreises. Eine Provision fällt bei der STADTBAU nicht an.

Hat die STADTBAU auch Wohnungen außerhalb von Pforzheim?

Nein. Wir haben ausschließlich Wohnungen in Pforzheim, allerdings verteilt auf das gesamte Stadtgebiet.

Bietet die STADTBAU auch Immobilien zum Kauf an?

Wenn Sie auf der Suche nach einer Immobilie zum Kauf sind, können Sie sich gerne an

Karin Günther 07231 13998-88

wenden. Sofern wir keine passende Immobilie für Sie im Angebot haben, können Sie sich gerne unverbindlich vormerken lassen. Gerne können Sie dafür unser Formular nutzen.

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Fragen zur STADTBAU Pforzheim

Wer ist die STADTBAU?

Die STADTBAU ist ein Tochterunternehmen der Stadt Pforzheim.

Ist die STADTBAU auch außerhalb der Stadtgrenzen aktiv?

Das Geschäftsgebiet der STADTBAU beschränkt sich auf die Stadt Pforzheim.

Wie und wann kann ich die STADTBAU erreichen?

Persönlich können Sie uns gerne zu folgenden Öffnungszeiten in unserem Bürogebäude am Schlossberg 20 besuchen:
Mo. – Mi. : 08:00 – 12:00 Uhr, Do. 14:00 – 18:00 Uhr. Ansonsten sind wir Mo. – Do. telefonisch von 07:30 Uhr – 12:30 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr erreichbar (Do. bis 18:00 Uhr), Fr. von 07:30 Uhr – 12:30 Uhr.

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